Eine Erkenntnis aus der Finanzkrise war, dass Instiute oftmals nicht über eine ausreichende Datenbasis und über ausreichende Analysemöglichkeiten verfügen. Daher hat die BaFin zusammen mit der Bundesbank ein Konzept zur Modernisierung des Meldewesens erarbeitet. Begleitend hierzu stellt die EBA ein Konzept zur Modernisierung des FINREP-Meldewesens vor.
Module:
a) Unterjährige Finanzdaten (Basis- und FINREP-Meldewesen):
Einführung eines HGB-Basismeldewesens auf Grundlage des bisherigen Monatsausweises, entsprechend der Größe des Institutes bzw. bei kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen (FINREP)
Herabsetzung der Meldegrenzen, elektronische Abwicklung des Millionenkreditwesens, Verkürzung der Meldefrequenz
c) COREP:
Umsetzung eines einheitlichen Meldeformates für Solvenzzahlen
d) Risikotragfähigkeit:
Umsetzung des Reportings zur Risikotragfähigkeit
Als Ergänzung zur monatlichen Bilanzstatistik wird das Basismeldewesen eingeführt. Dieses Basismeldewesen ist für alle in Deutschland zugelassenen Einzelinstitute und Institutsgruppen relevant, die nach HGB bilanzieren. Die Meldung soll quartalsweise erfolgen und folgende Daten umfassen:
Für kapitalmarktorientierte Institutsgruppen wird das sogenannte FINREP-Meldewesen eingeführt. Es wurde vom CEBS entwickelt und beinhaltet umfassende Bilanz- und GuV-Informationen nach IFRS-Rechnungslegung auf Konzernebene. Die Konzernbildung selbst wird über den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis ermittelt. Wesentliche Inhalte sind:
Das FINREP-Meldewesen ist abhängig von Größe des Institutes und weiteren Kriterien, die hier zusammengefasst sind.
Ursprünglich war im Bereich Millionenkreditwesen eine umfangreiche Überarbeitung der Regelungen angedacht. Es sollte eine fünfstufige Einführung erfolgen, bei der zunächst die Definition der Kreditnehmereinheit an die Großkreditvorschriften angeglichen werden und dann schrittweise die Meldegrenze und die Meldefrequenz gesenkt werden sollte. Da sich bereits umfangreiche Maßnahmen mit AnaCredit abzeichnen, wurde auf diese umfangreichen Änderungen bisher verzichtet.
Durch Änderung der Bankenrichtlinen ist COREP seit dem 31. Dezember 2012 einheitliches europäisches Solvenz-Meldeformat.
Ab 2015 müssen Institute und übergeordnete Unternehmen erstmals Informationen zur Risikotragfähigkeit und zu den Verfahren zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit an die Bundesbank melden. Basis für diese Meldung ist die am 19. Dezember 2014 erlassene FinaRisikoV (Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz), welche die bisherige FinaV (Finanzinformationenverordnung) ersetzt. Ergänzend hierzu wurden durch die BaFin am 25. Februar 2015 die Meldefrequenz, der erste Meldestichtag und die Einrechungsfristen bekanntgegeben. Auch wurde durch die Deutsche Bundesbank ein Merkblatt mit Hinweisen zu den Meldevordrucken, Eingabeformaten etc. veröffentlicht.
Diese Dokumente stellen die künftigen Meldepflichten dar.