Meldewesenmodernisierung

Ausgangssituation

Eine Erkenntnis aus der Finanzkrise war, dass Instiute oftmals nicht über eine ausreichende Datenbasis und über ausreichende Analysemöglichkeiten verfügen. Daher hat die BaFin zusammen mit der Bundesbank ein Konzept zur Modernisierung des Meldewesens erarbeitet. Begleitend hierzu stellt die EBA ein Konzept zur Modernisierung des FINREP-Meldewesens vor.

Inhalt

Module:
a) Unterjährige Finanzdaten (Basis- und FINREP-Meldewesen):
Einführung eines HGB-Basismeldewesens auf Grundlage des bisherigen Monatsausweises, entsprechend der Größe des Institutes bzw. bei kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen (FINREP)

b) Millionenkreditwesen:

Herabsetzung der Meldegrenzen, elektronische Abwicklung des Millionenkreditwesens, Verkürzung der Meldefrequenz

c) COREP:

Umsetzung eines einheitlichen Meldeformates für Solvenzzahlen

d) Risikotragfähigkeit:

Umsetzung des Reportings zur Risikotragfähigkeit

Modul A – Basis- und FINREP-Meldewesen

Als Ergänzung zur monatlichen Bilanzstatistik wird das Basismeldewesen eingeführt. Dieses Basismeldewesen ist für alle in Deutschland zugelassenen Einzelinstitute und Institutsgruppen relevant, die nach HGB bilanzieren. Die Meldung soll quartalsweise erfolgen und folgende Daten umfassen:

  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Aufschlüsselung der Zinserträge nach Konditions- und Strukturbeitrag
  • Provisionserträge
  • Ertrag aus Handelsgeschäften
  • Aufgliederung des Bewertungsergebnisses
  • Angabe von Planergebnissen zu einzelnen Positionen
  • Angaben zu stillen Lasten und Reserven
  • Angaben zu Krediten mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeiten
  • Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (inkl. Stresssimulation)
  • Angaben zur Auslastung der Leverage Ratio
  • Angaben zu Wertpapierbeständen (Nettoerträge, Buchwerte etc.)

Für kapitalmarktorientierte Institutsgruppen wird das sogenannte FINREP-Meldewesen eingeführt. Es wurde vom CEBS entwickelt und beinhaltet umfassende Bilanz- und GuV-Informationen nach IFRS-Rechnungslegung auf Konzernebene. Die Konzernbildung selbst wird über den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis ermittelt. Wesentliche Inhalte sind:

  • Alle Datenanforderungen aus dem Basismeldewesen
  • Zinsänderungsrisiken, getrennt nach Konditionen- und Strukturbeitrag
  • Angaben zu Aktiva, Verbindlichkeiten, Eigenkapital und Minderheitsanteilen der Konzernbilanz
  • Angaben zu Zins- und  Provisionergebnissen
  • Angaben zum Nettoergebnis des Handelsbestandes
  • Angaben zur Risikovorsorge im Kredit- und Wertpapiergeschäft

Das FINREP-Meldewesen ist abhängig von Größe des Institutes und weiteren Kriterien, die hier zusammengefasst sind.

Modul B – Millionenkreditmeldung

Ursprünglich war im Bereich Millionenkreditwesen eine umfangreiche Überarbeitung der Regelungen angedacht. Es sollte eine fünfstufige Einführung erfolgen, bei der zunächst die Definition der Kreditnehmereinheit an die Großkreditvorschriften angeglichen werden und dann schrittweise die Meldegrenze und die Meldefrequenz gesenkt werden sollte. Da sich bereits umfangreiche Maßnahmen mit AnaCredit abzeichnen, wurde auf diese umfangreichen Änderungen bisher verzichtet.

Modul C – COREP

Durch Änderung der Bankenrichtlinen ist COREP seit dem 31. Dezember 2012 einheitliches europäisches Solvenz-Meldeformat.

Modul D – Risikotragfähigkeit

Ab 2015 müssen Institute und übergeordnete Unternehmen erstmals Informationen zur Risikotragfähigkeit und zu den Verfahren zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit an die Bundesbank melden. Basis für diese Meldung ist die am 19. Dezember 2014 erlassene FinaRisikoV (Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz), welche die bisherige FinaV (Finanzinformationenverordnung) ersetzt. Ergänzend hierzu wurden durch die BaFin am 25. Februar 2015 die Meldefrequenz, der erste Meldestichtag und die Einrechungsfristen bekanntgegeben. Auch wurde durch die Deutsche Bundesbank ein Merkblatt mit Hinweisen zu den Meldevordrucken, Eingabeformaten etc. veröffentlicht.

Diese Dokumente stellen die künftigen Meldepflichten dar.