Mit dem Rundschreiben 03/2014 (BA) veröffentlichte die BaFin ein Regelwerk, welches auf Grundlage des § 47 KWG den Rahmen für die nationale Ausgestaltung von Sanierungsplänen durch Kreditinstitute vorgibt. Ziele sind die Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Kreditinstitutes durch das Erstellen eines Sanierungsplanes. Dieser Sanierungsplan definiert Handlungsalternativen im Krisenfall und soll die finanzielle Solidität nachhaltig sichern und ggf. wiederherstellen. Dabei ist im Sanierungsplan davon auszugehen, dass eine finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht erfolgt.
Anwendungsbereich:
MaSan ist von allen in Deutschland potenziell systemgefährdenden Kreditinstituten zu erfüllen. Hier wird zwischen in- und ausländischen Einzelinstituten, Finanzgruppen, Niederlassungen, Tochterunternehmen etc. unterschieden, für die ein Proportionalitätsprinzip greift.
Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung und interne Prozesse:
Die Geschäftsführer sind – unabhängig von der internen Zuständigkeit – gesamtverantwortlich dafür, einen Sanierungsplan zu implementieren und zu aktualisieren und für dessen Umsetzung im Krisenfall zu sorgen. Es sind interne Verantwortlichkeiten für den Krisenfall festzulegen und angemessene personelle und technische Rahmenbedingungen gemäß AT 7.2 MaRisk zu erfüllen. Der Sanierungsplan ist jährlich an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Auf Anforderung der BaFin ist dieser häufiger zu aktualisieren.
Bestandteile des Sanierungsplanes:
1. Zusammenfassung
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und wesentlichen Erkenntnisse sowie des erkannten Anpassungsbedarfes (prozessual und organisatorisch); Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen seit der letzten Aktualisierung
2. Strategische Analyse
Darstellung der Unternehmensstruktur, der Geschäftsaktivitäten sowie der Vernetzung des Institutes und der Finanzgruppe
2.1 Unternehmensstruktur
Darstellung der Unternehmensstruktur anhand der Aufbauorganisation in einem Organigramm
2.2 Geschäftsaktivitäten
Überblick über das Geschäftsmodell des Kreditinstitutes anhand von Ertrags- und Risikokonzentrationen; Darstellung der Aktivitäten an Märkten, an denen ein Kreditinstitut tätig ist; Identifikation von kritischen Geschäftsaktivitäten und deren Einstufung; Zuordnung von Geschäftsaktivitäten zu juristischen Personen und Niederlassungen
2.3 Vernetzung
Darstellung der Vernetzung des Institutes (ökonomisch, rechtlich, organisatorisch und operational) im Rahmen der Gruppe (falls vorhanden); Darstellung der externen Vernetzung (wesentliche Vertragspartner, Zahlungsverkehrsdienstleistungen, Clearing, Abwicklung, Verwahrung und weitere Dienstleistungen, die für Dritte bzw. durch Dritte erbracht werden)
3. Sanierungs- und Handlungsoptionen
Darstellung der Möglichkeiten, die ein Institut hat, um die finanzielle Solidität sicher- bzw. wiederherzustellen
3.1 Allgemeiner Überblick der Handlungsoptionen
Darstellung der grundsätzlichen Möglichkeiten des Kreditinstitutes, die finanzielle Solidität im Falle einer Krise sicher- bzw. wiederherzustellen.
Hierbei sind Auswirkungs- und Umsetzungsanalysen zu erstellen.
Für jede Handlungsoption im Rahmen der Auswirkungsanalyse sind die Konsequenzen der finanziellen und liquiditätsmäßigen Operationen sowie die externen Auswirkungen zu überprüfen. Die der Analyse zugrundeliegenden Annahmen und Methoden sind zu beschreiben. Bei der Erstellung der Umsetzungsanalyse muss das Kreditinstitut die Realisierbarkeit der Handlungsoptionen prüfen und folgende Aspekte in die Prüfung einbeziehen:
3.2 Indikatoren und Eskalationsprozess
Festlegung von Schwellenwerten, die Trigger für die Einleitung von festgelegten Handlungsoptionen sind. Diese Handlungsoptionen sollen in einem definierten Eskaltations- und Informationsprozess eingebunden sein, der die Geschäftsleiter rechtzeitig und umfassend informiert und in die Entscheidungen einbindet. Die Entscheidungen sind unter Einbindung des Aufsichtsorganes zu dokumentieren. Auch die Aufsicht ist rechtzeitig zu informieren.
Als Schwellenwerte bzw. Indikatoren können
Die genannten Indikatoren sind zeitnah und regelmäßig zu überwachen und negative Entwicklungen sind entsprechend zu eskalieren.
3.3 Belastungsanalyse
Das Kreditinstitut muss abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikoprofil verschiedene Belastungsszenarien entwickeln. Dabei sind mindestens unternehmens- und gruppenspezifische Belastungsszenarien, marktweite Belastungsszenarien sowie die Kombination aus diesen Kriterien einzubeziehen.
Diese Belastungsszenarien müssen die wesentlichen Risiken, denen das Institut bzw. die Gruppe ausgesetzt sind, erfassen und die zugrundeliegenden Annahmen detailliert darstellen.
Die Belastungsszenarien selbst müssen so gestaltet sein, dass die Existenz des Institutes bzw. der Gruppe gefährdet ist.
Die Auswirkungen und Ergebnisse der Szenarien sind auf Basis der definierten Indikatoren zu analysieren.
3.4 Prüfung der Anwendbarkeit des Sanierungsplanes
Auf Basis der Belastungsszenarien und der Belastungsanalysen hat ein Institut das jeweilige Belastungsszenario zu überprüfen und die möglichen Handlungsoptionen zu beschreiben. Auch sind die Handlungsoptionen als solche auf Eignung hin zu überprüfen. Dabei sind die zweckmäßig erscheinenden Handlungsoptionen mit einem Zeitplan zu versehen.
3.5 Kommunikation
Das Institut hat ein Kommunikationskonzept zu erarbeiten, welches mit den Handlungsoptionen im Krisenfall verknüpft ist. Die Kommunikation soll die in- und externe Kommunikation umfassen.
Interne Kommunikation:
gegenüber
Externe Kommunikation:gegenüber
3.6 Informationsmanagment
Es ist sicherzustellen, dass die Informationen für die Umsetzung stets kurzfristig verfügbar sind.
Umsetzungsplan von identifiziertem Handlungsbedarf
Auf Basis der Analyse muss die Bank Maßnahmen einleiten, um die identifizierten Schwächen, die einer Umsetzung entgegenstehen, zu beheben. Neben den zuständigen Abteilungen, die für die Umsetzung verantwortlich sind, ist auch ein Zeitplan zu erstellen.
Unser klar strukturiertes Vorgehen bei der Umsetzung von MaSan hilft Ihnen, die kritischen Funktionen und die externen und internen Risikotreiber zu identifizieren und institutsspezifische Sanierungspläne zu erstellen.
Auch nach Fertigstellung des Sanierungsplanes ist dieser fortlaufend an die in- und externen Entwicklungen anzupassen.