Neues Verbriefungsrahmenwerk – eine Spurensicherung 01.11.2016
Das Basel Committee für Bankenaufsicht hat das Verbriefungsrahmenwerk überarbeitet, um einige Defizite aus dem derzeitigen Verbriefungsrahmenwerk zu adressieren und die Kapitalstandards für Verbriefungen, die im Bankbuch gehalten werden, zu stärken. Dieser Änderung gingen zwei Konsultationen in 2009 und 2012 voraus.
Der am 11. Dezember 2014 veröffentlichte neue Framework wird im Januar 2018 in
Kraft treten. Beim Entwickeln des finalen Standards für Verbriefungstransaktionen hat das BCBS nach eigenen Aussagen die Kommentare der letzten beiden Konsultationspapiere ebenso wie die
Ergebnisse der begleitenden QIS eingearbeitet. Obwohl das neue Rahmenwerk sich als Teil des Basel III-Rahmenwerkes ausgibt (revised Basel III securisation Framework), ist es zeitlich und von der Zählung her eher einem Basel IV-Rahmenwerk zuzuordnen, da es bereits mit Basel III Veränderungen bei den Verbriefungen (höhere Kapitalunterlegung, Offenlegungsanforderungen, Wiederverbriefungen etc.) gab und somit Basel
IV oder Basel 3.5 die konsequentere Zählweise wäre. Da wir die Änderungen bei den Verbriefungen seit Basel II bereits dargestellt haben, sprechen wir nachfolgend zur besseren Unterscheidung von Basel IV.
Identifizierte Schwächen des bisherigen Verbriefungsrahmenwerkes:
Die Hauptelemente der Änderungen beziehen sich auf folgende Elemente:
Das bisherige Rahmenwerk sieht zwei Hierarchien vor, die abhängig vom gewählten Kreditrisikoansatz das Risiko des verbrieften Exposure ermitteln.
Der Standardansatz zielt auf weniger komplexe Banken. Die Behandlung des Exposure hängt davon ab, ob die Bank als Investor, Originator oder Provider auftritt.
Der IRB-Ansatz zielt auf komplexere Banken und erlaubt eine granularere Beurteilung von relevanten Risiken, die mit Verbriefungen von Exposures einhergehen.
Insgesamt sieht das derzeitige Rahmenwerk vier "ratings-based approaches" (RBA) mit zwei Look-up-Tabellen (zwei unter IRB und zwei andere unter SA), zwei interne Ansätze für ungeratete Exposures ("supervisory formula approach", SFA) und einen "internal assessment approach" (IAA) sowie zahlreiche Ausnahmeregelungen vor.
Das neue Rahmenwerk hat diese Hierarchien überarbeitet, um zum einen die Abhängigkeit von externen Ratings und zum anderen die Anzahl der Ansätze zu reduzieren.
Daher werden künftig nur noch drei Ansätze Anwendung finden:
Quelle: Angelehnt an die Darstellung des BCBS Revisons to the securisation framework
Bei der Ermittlung der einzelnen Ansätze kann nach folgendem Entscheidungsbaum vorgegangen werden, um den relevanten Ansatz für das jeweilige Portfolio zu ermitteln:
Der SEC-IRBA ist am oberen Ende der überarbeiteten Hierarchie angesiedelt. Das zugrundeliegende Modell ist der Simplified Formular Approach (SSFA), der den KIRB als Schlüssel-Input
nutzt. Der KIRB ist die Kapitalbelastung für das Underlying Exposure bei Anwendung des IRBA (entweder den fortgeschrittenen oder den Foundation Approach). Um den SEC-IRBA zu nutzen, muss die Bank die gleichen Informationen
wie im bisherigen Basel-II-SFA haben. Dies sind:
Eine Bank, die nicht in der Lage ist, den KIRB für ein gegebenes Verbriefungsexposure zu berechnen, muss den SEC-ERBA nutzen, sofern der nationale Regulator diesen Ansatz zulässt.
Eine Bank, die weder den SEC-IRBA noch den SEC-ERBA nutzen kann (entweder, weil die Tranche ungerated ist, oder weil es im entsprechenden Rechtsbereich durch die Aufsicht nicht zugelassen ist), nutzt den SEC-SA mit einer konservativeren Kalibrierung und den KSA als Input. KSA p ist die Kapitalbelastung für das Underlying Exposure, welcher den Standardansatz für die Kreditrisiken nutzt. Ein leicht modifizierter (konservativerer) SEC-SA wird für wiederverbriefte Exposures angewandt. Institute, die weder den SEC-IRBA, den SEC-ERBA noch den SEC-SA anwenden, müssen für diese Exposures ein Risikogewicht von 1.250 Prozent anwenden.
Das derzeitige Verbriefungsrahmenwerk sieht weder für den SFR noch für den RBA eine explizite Laufzeitanpassung vor. Der Basler Ausschuss hat diesen Umstand als eine übergreifende Schwachstelle des derzeitigen Ansatzes identifiziert.
Der bisherige RBA weist Risikogewichte entsprechend der externen Ratings des Exposures, des Ranges (Seniorität) und der Granularität des zugrundeliegenden Pools zu.
Der Basler Ausschuss hat das Ausmaß, in welchem das externe Rating berücksichtigt wird, überarbeitet und weitere relevante Risikotreiber identifiziert:
Einer der Hauptmängel des SFA sind die starken Cliff-Effekte. Diese treten bisher auf, da die Fälligkeiten nicht adäquat berücksichtigt werden. Unter dem bisherigen SFA wird die Fälligkeit der Assets nur partiell berücksichtigt – durch KIRB – im Rahmen der Ermittlung der Kapitalanforderungen.
Der bisherige SFA-Ansatz betrachtet lediglich das Risiko des Ausfalls in einem 1-Jahres-Zeitraum, wobei das Risiko einer potenziellen Verschlechterung danach unberücksichtigt bleibt. Dies führt implizit zu der Annahme, dass eine Tranche nach diesem Betrachtungszeitraum nicht an Marktwert verlieren wird.
Um den SEC-ERBA anwenden zu können, müssen externe Ratinginformationen zu den Verbriefungspositionen vorliegen. Abhängig davon, ob Kurz- oder Langzeitratings vorliegen, können die Risikogewichte anhand von vorgegebenen Mappingtabellen abgeleitet werden.
Kurzfristige Ratings:
Quelle: BCBS Revisions to the securitisation framework
Langfristige Ratings:
Quelle: BCBS Revisions to the securitisation framework
Bei den langfristigen Ratings wird neben der Aufteilung in Senior- und Non-senior-Tranchen auch nach Laufzeiten unterschieden (Restlaufzeit MT mit einem bzw. fünf Jahren). Für dazwischenliegende Laufzeiten wird das Risikogewicht durch Interpolation ermittelt.
Neben diesen Parametern fließt die Tranchendicke (T) ebenfalls mit in die Berechnung ein, dies allerdings lediglich bei der Non-senior-Tranche. Auch wird eine Art Floor für das ermittelte Risikogewicht einer Non-senior-Tranche nicht niedriger als das einer Senior-Tranche derselben Verbreitung mit identischem Rating und Laufzeit sein.
Der Standardansatz basiert – ebenso wie der SEC-IRBA – auf dem SFA. Er nutzt eine vorgegebene Formel, die auf bankbasierten Inputparametern basiert. Neben der Ermittlung des KSA – welcher durch die Ratio von leistungsgestörten Krediten (90 days past due für 95 Prozent des Portfolios) im Verhältnis zum gesamten Verbriefungspool (W), Eigenbehalt (A) und abgetrenntem Teil (D) ermittelt wird.
In BCBS 274 (Revision of the securitisation framework) werden Kriterien definiert, welche mit geringeren Risikogewichten für Verbriefungspositionen belohnt werden sollen. Für STC-Verbriefungen gelten umfangreiche Regelungen, die eingehalten werden müssen, um eine Privilegierung bei der Kapitalunterlegung zu erreichen:
Die Kapitalbelastung für die dem STC unterliegenden Portfolios (qualifizierte Verbriefungen) sind – verglichen mit den bisherigen Vorschlägen – deutlich reduziert.
Die umfangreichen Vorschläge des BCBS zur umfassenden Überarbeitung des Verbriefungs-Regelwerkes liegen größtenteils vor. Bisher zeichnen sich zwei wesentliche Auswirkungen ab:
Die neuen Ansätze zur Ermittlung der Kapitalanforderungen für Verbriefungen soll risikosensitiver, unabhängiger von externen Ratings und die Eigenmittelunterlegung tendenziell konservativer
werden.
Dies hat zur Folge, dass die zur Ermittlung der Kapitalanforderungen notwendigen Informationen granularer bzw. detaillierter (leistungsgestörte Kredite) vorliegen müssen und neue
Inputinformationen herangezogen werden.
Obwohl die Einführung erst zum 1. Januar 2018 (Anwendung der bestehenden Verbriefungsregelungen in einer Übergangsfrist bis Ende 2019) vorgesehen ist, sollte zeitnah geprüft werden, ob die notwendigen Informationen vorliegen und welche Anpassungen an die bestehenden Prozesse notwendig sind. Auch ist es erforderlich, eine Proberechnung auf Basis der neuen Ansätze durchzuführen, damit die potenziellen Auswirkungen auf die Kapitalquoten ermittelt und ggf. Portfolios abgebaut oder verkauft werden können.