Neue Hürden bei der Offenlegung 23.05.2015
Im Januar 2015 wurden durch das Basel Committee on Banking Supervision finale Standards für die neuen Offenlegungsanforderungen veröffentlicht. Diese "revised pillar 3 disclosure requirements" sind die Weiterentwicklung des im Juni 2014 veröffentlichten Konsultationspapieres, welches im wesentlichen folgende Änderungen erfahren hat:
Das finale Dokument enthält viele neue Regelungen, deren erstmalige Anwendung voraussichtlich Ende 2016 sein wird.
Im Rahmen der neuen Offenlegungsanforderungen wurden fünf Prinzipien eingeführt:
Aus diesen Prinzipien heraus wurden folgende inhaltliche Anpassungen und Vorgaben erarbeitet:
Reportingformat:
Um Klarheit und Vergleichbarkeit – zumindest des quantitativen Teiles – zu erreichen, wurden einheitliche Templates genutzt. Die Offenlegungstemplates sind im Anhang des finalen Standards hinterlegt. Für den qualitativen Teil der Offenlegung wurden – verständlicherweise – keine Standards vorgeschrieben.
Risikomanagement und risikogewichtete Aktiva:
Künftig müssen Risikomanagement-Ansatz und Informationen zu risikogewichteten Aktiva offengelegt werden.
Insbesondere sind zum Risikomanagement-Ansatz folgende Informationen offenzulegen:
Überleitungsrechnung Handelsrecht/Aufsichtsrecht:
Bereits mit der Umsetzung von Basel III war die Offenlegung der Überleitungsrechnung für die Kapitalpositionen vorgeschrieben. Diese Überleitungsrechnung wird nunmehr auf sämtliche Aspekte der Offenlegung erweitert. Anforderung ist, dass künftig sämtliche Risikoarten aus der Bilanz abzuleiten sind. Außerdem muss die Überleitungsrechnung qualitativ erläutert werden. Hierzu ist in Part 3 (Templates LI1; LI2) vorgesehen, eine quantitative Überleitungsrechnung bzw. (in LIA) eine entsprechende Erläuterung vorzunehmen.
Da der bilanziere und der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis sich abhängig von der Struktur des Institutes erheblich unterscheiden kann, stellt diese Anforderung unter Umständen eine erhebliche Ausweitung der Offenlegungsanforderungen dar. Auch der unterschiedliche Konsolidierungskreis kann in der Praxis zu Schwierigkeiten führen.
Offenlegungsanforderungen von Kreditrisiken und Kreditrisiko-Minderungstechniken:
Künftig sind in Part 4 der neuen Offenlegungsanforderungen Kreditrisiken und Kreditrisiko-Minderungstechniken offenzulegen. Hierzu gehören die Offenlegung diverser Informationen zur Qualität der Assets (Template CR1 und CRB), zu ausgefallenen Krediten (CR2), zur Kreditrisiko-Vermeidung (CRC), zu Kreditrisiko-Minderungstechniken (CR3), und Informationen zum verwendeten Kreditrisiko-Messansatz.
Beim Standardansatz (Table CRD, CR4 und CR5) bzw. beim internen Modell (Table CRE, CR6, CR7, CR9 und CR10) sind auch generelle Informationen zum Kreditrisiko (CRA) offenzulegen:
Die Informationen stellen keine grundsätzlich neuen Anforderungen dar, sind jedoch im Detail – abhängig vom Institut – ggf. anders als bisher aufzubereiten.
Offenlegungsanforderungen für das Marktrisiko:
Beim Marktrisiko ist vorgesehen, folgende Informationen offenzulegen:
Offenlegung des Gegenparteiausfallrisikos:
Beim Gegenparteiausfallrisiko (counterparty risk) ist vorgesehen, folgende Informationen offenzulegen:
Offenlegungsanforderungen für Verbriefungspositionen:
Bei Verbriefungspositionen ist vorgesehen, folgende Informationen offenzulegen:
Offenlegungs-Policy:
Institute sind künftig aufgefordert, eine Offenlegungs-Policy zu erarbeiten, die sich an anderen Richtlinien des Institutes orientiert. Die Policy muss neben dem institutsspezifischen Offenlegungsprozess unter anderem folgende Informationen enthalten:
Offenlegungsfrequenz:
Die Offenlegungstabellen sind zwingende Vorgaben für den Offenlegungsbericht. Diese sind in fixe und flexible, also an Institutsbedingungen angepasste Tabellen aufgeteilt. Die Tabellen sind abhängig von den Vorgaben quartalsweise, halbjährlich oder jährlich offenzulegen. Die Veröffentlichung soll im Gleichklang mit der Veröffentlichung von anderen Berichten (Finanzberichten etc.) erfolgen. Eine externe Prüfungspflicht besteht nicht.
Nachfolgend die einzelnen Formulare mit den entsprechenden Inhalten und der Meldefrequenz:
Inhalt | Formular | Fix/Flexibel | Frequenz |
Übersicht Risiko- management und RWA |
OVA - Bank-Risikomanagement-Ansatz |
flexibel | jährlich |
OV1 - Überblick RWA | fix | vierteljährlich | |
Überleitungsrechnung zur Bilanz |
LI1 - Unterschied zwischen bilanziellem und regulatorischem Konsolidierungs- kreis | flexibel | jährlich |
L2 - Hauptunterschiede zwischen regulatorischen und Bilanzwerten | flexibel | jährlich | |
LIA - Erläuterungen der Unterschiede zwischen Bilanz und regulatorischen Werten | flexibel | jährlich | |
Kreditrisiko | CRA - Generelle Kreditrisiko-Informationen | flexibel | jährlich |
CR 1 - Kreditqualität | fix | halbjährlich | |
CR 2 - Änderugnen der im Bestand befindlichen ausgefallenen Kredite und Sicherheiten | fix | halbjährlich | |
CRB - Zusätzliche Erläuterung zur Kreditqualität | flexibel | jährlich | |
CRC - Qualitative Erläuterung der Anforderungen Kreditrisiko-Vermeidung | flexibel | jährlich | |
CR 3 - Kreditrisiko-Vermeidung: Übersicht der angewendeten Techniken | fix | halbjährlich | |
CR 4 - Standard-Ansatz: Kreditrisiko und Kreditrisikominderungseffekte | fix | halbjährlich | |
CR 5 - Standard-Ansatz: Kredite nach Vermögensklassen und Risikogewicht | fix | halbjährlich | |
CRE - Qualitative Erläuterung des internen Modelles (IRB) | flexibel | jährlich | |
CR 6 - IRB-Kreditrisiko nach Portfolio und PD-Klasse aufgeteilt | fix | halbjährlich | |
CR 7 - IRB: RWA-Effekt von Kreditrisiken und Kreditrisikominderungstechniken | fix | halbjährlich | |
CR 8 - RWA flow statements des IRB-Kreditrisikos | fix | vierteljährlich | |
CR 9 - Ergebnisse des Rückvergleiches von Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) pro IRB-Portfolio | flexibel | jährlich | |
CR 10 - IRB Specialized lending und Vermögenswerte im simple risk weight model | flexibel | halbjährlich | |
Gegenpartei-ausfallrisiko | CRRA - Qualitative Offenlegung von Gegenparteiausfallrisiko | flexibel | jährlich |
CRR 1 - Analyse des counterparty credit risk (CRR), aufgeteilt nach verwendetem Ansatz | fix | halbjährlich | |
CRR 2 - Credit valuation adjustment (CVA), Kapitalbelastung | fix | halbjährlich | |
CRR 3 - Standardansatz von CRR, aufgeteilt nach regulatorischem Portfolio und Risikogewicht | fix | halbjährlich | |
CRR 4 - IRB-CRR-Exposés, aufgeteilt nach Portfolio und PD | fix | halbjährlich | |
CRR 5 - Sicherheiten für CRR-Exposures | flexibel | halbjährlich | |
CRR 6 - Kredit-Derivate | flexibel | halbjährlich | |
CRR 7 - RWA flow statement der CRR-Exposures im IMM | fix | vierteljährlich | |
CRR 8 - Exposures mit zentralem Kontrahenten | fix | halbjährlich | |
Verbriefung | SECA - Qualitative Offenlegung von Verbriefungen | flexibel | jährlich |
SEC 1 - Verbriefungen im Bankbuch | flexibel | halbjährlich | |
SEC 2 - Verbriefungen im Handelsbuch | flexibel | halbjährlich | |
SEC 3 - Kapitalanforderungen für Verbriefungen im Bankbuch, bei der die Bank Originator oder Sponsor ist | fix | halbjährlich | |
SEC 4 - Kapitalanforderungen für Verbriefungen im Handelsbuch, bei der die Bank Investor ist | fix | haljährlich | |
Marktrisiko | MRA - Qualitative Offenlegung von Informationen, die das Marktrisiko betreffen | flexibel | jährlich |
MRB - Qualitative Offenlegung von Informationen für Banken, die den Internal Models Approach (IMA) anwenden | flexibel | jährlich | |
MR 1 - Marktrisiko im Standardansatz | fix | halbjährlich | |
MR 2 - RWA flow statements von Marktrisiken bei Anwendung des IMA | fix | vierteljährlich | |
MR 3 IMA-Werte des tranding portfolios | fix | halbjährlich | |
MR 4 - Vergleich von VaR-Prognosen mit den Gewinnen/Verlusten | flexibel | halbjährlich |
Offene Punkte:
Was bei der Durchsicht der neuen Formulare "disclosure requirements" auffällt, ist, dass die Offenlegungsanforderungen nicht auf alle Bereiche ausgedehnt wurden. So sind keine Vorgaben zur Offenlegung für die Leverage Ratio, zur Liquidität, zum Kapital, zum operationellen Risiko etc. in Form von Formularen konkretisiert. Hier ist von einer weiteren Spezifizierung der genannten Inhalte in einer zweiten Stufe auszugehen.
Durch die Anforderung, Unternehmensinformationen auf granularer Ebene zu veröffentlichen, entstehen Herausforderungen, die notwendigen Informationen in hinreichender Granularität zu ermitteln und aufzubereiten.
Dies stellt die meldepflichtigen Institute vor große Herausforderungen, was Anwendung, Erleichterungen und IT-Implementierung betrifft. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Fachkonzepten, der Definition und Änderung von Geschäftsprozessen und der Dokumentation der Arbeitsabläufen. Einführung der neuen Anforderungen ist vermutlich Ende 2016.