Darstellung angelehnt an das Basel Committee on Banking Supervision
Der Basler Ausschuss will mit der Einführung einer Leverage Ratio im Rahmen von Basel III die Verschuldung im Bankensystem limitieren. Hintergrund ist der in der Finanzkrise beobachtete Effekt, dass ein Verschuldungsabbau in Krisenzeiten die Marktpreise unter Druck setzen kann. Dadurch verstärkt sich der in einer Krise ohnehin bestehende Marktdruck auf die Preise von Vermögensgegenständen.
Daher wurde im Januar 2014 durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht eine überarbeitete Definition der Leverage Ratio sowie die Ausgestaltung diesbezüglicher Offenlegungsanforderungen verabschiedet. Diese Leverage Ratio soll ins Verhältnis von Kernkapital zu Aktiva und außerbilanziellen Geschäften gesetzt werden. So soll verhindert werden, dass Schwächen aus Risikomodellen der Bank eine von der RWA unabhängige Begrenzungsfunktion erhält. Die Leverage Ratio wird zunächst auf 3 Prozent festgelegt, wobei die Risikoklassen einheitlich behandelt werden.
Da durch die Einführung dieser Kennziffer diverse Aspekte nicht abschließend beurteilt werden können, wird zunächst eine Beobachtungsphase, die bis 2017 andauert, eingeführt, um das Zusammenspiel und die Wirkungsweise von riskogewichteten Aktiva und der Leverage Ratio zu beobachten. Die Quote ist quartalsweise zu melden.
Im Anschluss an diesen – recht langen – Beobachtungszeitraum soll entschieden werden, ob die Leverage Ratio als verbindliche Regelung in den aufsichtlichen Rahmen übernommen wird.