Autor: fanin3434

  • Operationelle Risiken

    Ausgangssituation: Mit Einführung von Basel II wurde die Eigenmittelunterlegung von operationellen Risiken erstmals regulatorisch vorgeschrieben. Institute konnten zwischen drei möglichen Ansätzen wählen: Basisindikatoransatz (SolvV §§ 270 f.) Standardansatz und alternativer Standardansatz (SolvV §§ 272 bis 276) Fortgeschrittener Ansatz (SolvV §§ 278 ff.) Bereits damals wurde darauf hingewiesen, dass eine Überarbeitung des Rahmenwerkes erfolgen wird, wenn historische Daten verfügbar sind. […]

  • Marktrisiken

    Basel IV – Neues Rahmenwerk für Marktrisiken (FRTB)  03.11.2016 Ausgangssituation Durch den Ermessensspielraum bei der Zuordnung von Geschäften in das Anlage- und Handelsbuch war es möglich, durch eine unterschiedliche Interpretation bei der Abgrenzung regulatorische Arbitragevorteile zu erzielen, da die Kapitalunterlegung abhängig von der Zuordnung zum Anlage- bzw. Handelsbuch zu unterschiedlichen Eigenmittelbelastungen führte. Neben der Zuordnung zum Anlage- […]

  • Verbriefungen

    Neues Verbriefungsrahmenwerk – eine Spurensicherung                                                                          01.11.2016 Ausgangssituation Das Basel Committee für Bankenaufsicht hat das Verbriefungsrahmenwerk überarbeitet, um einige Defizite […]

  • Kontrahentenrisiko

    Basel IV – Kontrahentenrisiko (BCBS 279) 23.05.2015 Ausgangssituation: Bereits mit Basel III wurden die Vorgaben zum Kontrahentenrisiko umfassend überarbeitet. So wurden in diesem Zusammenhang die CVA-Charge, neue Regelungen zum zentralen Kontrahenten, neue Regelungen zu OTC-Geschäften und…

  • Capital Floors

    Basel IV – Capital Floors 25.10.2016 Ausgangssituation Im Rahmen der Einführung von Basel II wurde für IRB-Institute der Capital Floor eingeführt, um Instituten, die interne Modelle anwenden (IRB für Kreditrisiken bzw. AMA für operationelle Risiken),…

  • Basel IV

    BASEL IV Ausgangssituation: Der Baseler Ausschuss arbeitet mit einer Reihe von Konsultationspapieren und QIS-Studien an der weiteren Detaillierung von „Basel IV“. Dies ist zwar  – noch – kein offizieller Name, aber Umfang und Tragweite der angedachten Änderungen…