Schon länger werden auch im Rahmen von Quantitative Impact Studies (QIS) Auswirkungen und Wirkungsweise einzelner aufsichtsrechtlicher Vorschläge oder Alternativen beurteilt. Analog zur bisherigen Praxis ist davon auszugehen, dass im Rahmen von Auswirkungsstudien weiterhin vergleichbare Studien durchgeführt werden müssen. Bisher wurden keine großen Gesetzesnovellen verabschiedet, ohne dass die Auswirkungen auf die Institute beachtet worden wären.
Um ein besseres Verständnis von den potenziellen Auswirkungen aufsichtsrechlicher Änderungen zu bekommen, wird beispielsweise vom Basel Committee und von der Europäischen Zentralbank auf das bewährte Instrument der Auswirkungsstudie (quantitative impact study, QIS) zurückgegriffen. Aber auch Banken sind gut beraten, interne QIS als Instrument zu verwenden, um Auswirkungen materiell und qualitativ beurteilen zu können. Diese Analysen und Berechnungen können insbesondere dann umfangreich werden, wenn IT-Systeme angepasst oder umfangreiche Studien erarbeitet werden müssen.
Aktuell ist dies beispielsweise bei den operationellen Risiken, dem neuen KSA-Ansatz und der Berechnung des Capital Floors angeraten.
Um Tragweite, Handlungsbedarf und Auswirkung von Gesetzesänderungen quantitativ und qualitativ beurteilen zu können sind Studien in Form von Auswirkungsstudien, Aufwandsstudien, Alternativbetrachtungen oder auch Optimierungs- und Vorstudien notwendig.
Das Vorgehensmodell erfolgt hierbei üblicherweise analog des Projektvorgehens in verschiedenen Schritten:
Schritt 1: Erhebung des Status Quo
Qualitative und/oder quantitative Aufnahme des Status Quo der Daten- und IT-Struktur, der Prozesse und der bestehenden Berichtsprozesse durch Self-Assessment. Abhängig von der Fragestellung und des Ziels werden hier in der Regel strukturierte Fragenkataloge erstellt, die bei der Erhebung des Status Quo von Relevanz sind.
Schritt 2: Definition des technischen und/oder fachlichen Zielbildes
Auf Basis der Erhebung des Status Quo wird abhängig von regulatorischen oder Business-Vorgaben ein Zielbild entworfen.
Schritt 3: Handlungsempfehlungen bzw. konkreter Umsetzungsplan für ein sich anschließendes Projekt
Auf Basis des definierten Zielbildes werden der Umsetzungsplan, Handlungsempfehlungen bzw. Gap-Analysen erstellt, um eine Basis für die anschließende Umsetzung im Rahmen von Projekten zu erhalten.
Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung und unserem Methodenwissen bei der Erarbeitung von Studien. Wir helfen Ihnen, Ergebnisse zu interpretieren, Handlungsempfehlungen auszusprechen und Wirkungszusammenhänge aufzuzeigen sowie zugehörige Entscheidungen herbeizuführen.