Basel III – Kontrahentenrisiko

Einordnung des Kontrahentenrisikos in das Basel-III-Rahmenwerk

Ausgangssituation

Das Kontrahentenrisiko beschreibt Risiken, die aus dem Ausfall eines Geschäftspartners resultieren können. 

Insbesondere im Rahmen der Finanzkrise (prominentestes Beispiel ist Lehman Brothers) hat sich gezeigt, dass bei nicht börsengehandelten Derivaten das Kontrahentenrisiko von entscheidender Bedeutung für den Wert eines Derivates ist. Bei Ausfall des Kontrahenten kann das Derivat – trotz positiven Marktwertes – stark an Wert verlieren oder gar wertlos werden, obwohl dies durch das eigentliche Geschäft nicht indiziert wäre. Aus diesen Grund wurden die bankaufsichtlichen Kapitalunterlegungen für diese Kontrahentenausfallrisiken beschlossen.

Wesentliche Änderungen:

Im Rahmen von Basel III wurde das Kontrahentenrisko aus Derivategeschäften und Wertpapiergeschäften (WP-Leihe und Repo) neuen Regelungen unterworfen:

Zentraler Kontrahent:

OTC-Derivate, die über zentrale Kontrahenten abgewickelt werden, sollen künftig mit 2 Prozent risikogewichtet werden, statt bisher mit 0 Prozent. Wegen des nach wie vor geringen Risikogewichtes ist die Behandlung wie bisher als privilegiert anzusehen.

Für alle anderen OTC-Derivate wird der Handel künftig enorm verteuert, um Anreize zu schaffen, Geschäfte über zentrale Kontrahenten abzuwickeln.

 

Risikopositionen gegenüber großen Banken (Aktiva > 100 Mio. USD):

Um den Umstand zu berücksichtigen, dass eine bessere Diversifizierung des Derivategeschäftes zu geringeren Risiken führt, wurden für große Institute andere Korrelationsparameter definiert, die zu einer rund 30–40 Prozent höheren Risikogewichtung führen.

 

Künftige Ermittlung der CVA-Charge:

Neben der Eigenmittelanforderung für das Kontrahentenrisiko im Adressenausfallrisiko ist zusätzlich auch das Risiko von Marktverlusten aufgrund von Bonitätsverschlechterungen des Kontrahenten für OTC-Derivate zu berücksichtigen.

 

 

Zur Ermittlung der CVA-Charge sind zwei Ansätze zulässig:

    1. Advanced-CVA: Die Messung erfolgt im Rahmen der Interne-Modelle-Methode (IMM) nach vorgegebenen Formeln.
    2. Standard-CVA: Die Messung erfolgt auf Basis des fortgeschritteneren Ansatzes der Bond-Äquvivalenz-Methode (ohne Berücksichtigung der incremental risk charge).
    Bei Anwendung beider Methoden wird nicht zwischen Anlage- und Handelsbuch unterschieden und bei beiden Methoden ist das Exposure at Default (EaD) unter Berücksichtigung von Nettingvereinbarungen und Sicherheiten zu bestimmen.

Unsere Leistungen: 

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der neuen Regelungen zum Kontrahentenrisiko. Insbesondere die bevorstehenden Änderungen zum Kontrahentenrisiko nach Basel IV wird Institute vor neue Herausforderungen stellen.