Säule II – Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess

Die zweite Säule beschreibt den bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess, der einen institutsindividuelleren, aber dafür umfassenderen Blick auf die Risiken und auf die zu ihrer Deckung zur Verfügung stehenden Mittel wirft. Kernelemente sind die Etablierung adäquater Risikomanagementsysteme und deren Überwachung durch die Aufsicht. So müssen Institute den sogenannten Internal Capital Adequancy Assessment Process (ICAAP) etablieren, der gewährleistet, dass sie über genügend internes Kapital zur Abdeckung aller Risiken verfügen. Außerdem müssen geeignete Leitungs-, Steuerungs-, und Kontrollprozesse etabliert sein. Die Einhaltung dieser und weiterer Anforderungen wird im Rahmen des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) überwacht.

 

In diesem Rahmen hat die Aufsicht mit der Anpassung des § 25a KWG und der Veröffentlichung der Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk) (Rundschreiben 10/2012 BA) den Rahmen vorgegeben, welcher der Umsetzung der qualitativen Anforderungen der EU-Richtlinien dient. Nach Maßgabe dieses Rahmens haben die Institute ein angemessenes Risikomanagement zu etablieren. Das bedeutet, dass unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit angemessene Strategien und angemessene interne Kontrollverfahren festgelegt werden müssen.