23.05.2015
Mit Einführung von Basel II wurde die Eigenmittelunterlegung von operationellen Risiken erstmals regulatorisch vorgeschrieben. Institute konnten zwischen drei möglichen Ansätzen wählen:
Bereits damals wurde darauf hingewiesen, dass eine Überarbeitung des Rahmenwerkes erfolgen wird, wenn historische Daten verfügbar sind.
Identifizierte Schwächen der operationellen Risiken unter Basel II:
Das Konsultationspapier weist darauf hin, dass während der Finanzkrise, trotz der Schwere von schlagend gewordenen Ereignissen in diesem Bereich, die Kapitalanforderungen für das operationelle Risiko stabil geblieben sind. Trotzdem wurde Anpassungsbedarf bei den Standardansätzen identifiziert, da diese die operationellen Risiken für ein breites Spektrum von Banken nicht korrekt voraussagen. Die wesentlichen Schwächen – welche auf Basis von Datenerhebungen und Vergleichen zwischen den einzelnen Messansätzen ermittelt wurden – sind nach Auffassung des Basler Ausschusses:
Definierte Prinzipien für die neuen Regelungen zum operationellen Risiko:
Das im Oktober 2014 veröffentlichte Konsultationspapier sieht vor, das Rahmenwerk zur Ermittlung der operationellen Risiken an die während der Finanzkrise gemachten Erfahrungen anzupassen und die Ansätze zu vereinfachen. Die beschriebenen Schwächen sollen unter Berücksichtigung folgender Prinzipien überarbeitet werden:
Grundlage für die Berechnung des neuen Standardansatzes ist nun der sogenannte Geschäftsindikator (Business-Indikator, BI), der aus 20 potenziellen Indikatoren für das operationelle Risiko gewählt wurde.
Der Geschäftsindikator setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Segment | GuV-Position | Ermittlung | Beschreibung der Position | Typischer Inhalt der Position |
Zins- Komponente |
Zinseinnahmen | Summe (Zinseinnahmen – Zinsausgaben): | Zinseinnahmen aller finanziellen Forderungen des Anlage- und Handelsbuches, Hedge-Accounting-Derivate und andere Zinseinkünfte |
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Zinsausgaben | Zinsausgaben für alle finanziellen Verbindlichkeiten des Anlage- und Handelsbuches sowie Hedge-Accounting-Derivate und andere Zinsausgaben |
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Dienstleistungs-Komponente |
Gebühren- und Provisionseinnahmen |
additiv |
Einnahmen aus gebührenbasierter Beratung, aus bilanzieller und außerbilanzieller Geschäftstätigkeit, Einnahmen durch Anbieten von Bankdienstleistungen
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Provisions- und Gebühreneinnahmen aus:
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Gebühren- und Provisionsausgaben | Ausgaben, um gebührenbasierte Beratung und Dienstleistungen für Anlage- und Handelsbuch anbieten zu können; Gebühren für Outsourcing von Bankdienstleistungen |
Provisions- und Gebührenausgaben für:
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Sonstige betriebliche Einnahmen | Einnahmen aus gewöhnlicher Banktätigkeit, die nicht in den anderen Business-Indikatoren angegeben, aber von vergleichbarer Natur sind |
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Sonstige betriebliche Ausgaben | Ausgaben und Verluste der gewöhnlichen Banktätigkeit, die nicht in den anderen Business-Indikatoren angegeben, aber von vergleichbarer Natur sind (z. B. Gebühren und Provisionen inklusive Outsourcing); operationelle Risikoeintritte, für die keine Rückstellungen gebildet wurden |
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Finanz- komponente | Netto- Gewinn (-Verlust) aus den Finanzgeschäften |
Summe (Netto-GuV des Anlagebuches + Netto-GuV des Handelsbuches) |
Netto-Gewinne (-Verluste) aus Finanzgeschäften (Anlage- und Handelsbuch) |
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Keinen Berücksichtigung im Business-Indikator finden unter anderem:
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*Basis für die Tabelle ist das Konsultationspapier vom Oktober 2014
Als regulatorischer Koeffizient (α) wurde eine in fünf Abschnitte unterteilte Bandbreite gebildet, wobei der Parameter mit der Höhe des Business-Indikators (BI) zunimmt. Zu berücksichtigen ist, dass der Koeffizient bei Erreichen der nächsten Stufe nicht auf das komplette Bucket angewendet wird, um unerwünschte Cliff-Effekte zu vermeiden. Dadurch weicht der zu verwendende Koeffizient gegebenenfalls ab.
BI (€ in Millionen) | Koeffizent |
Effektiver Koeffizient unter Berücksichtigung des Cliff-Effekts |
0 – 100 | 10 % | 10 % |
> 100 – 1.000 | 13 % | 10 – 12,7 % |
> 1.000 – 3.000 | 17 % | 12,7 – 15,57 % |
> 3.000 – 30.000 | 22 % | 15,57 – 21,36 % |
> 30.000 | 30 % | 21,36 – 30 % (annähernd) |
*Basis für die Tabelle ist das Konsultationspapier vom Oktober 2014
Der neue Standardansatz hat somit zwei Inputparameter:
Somit ergibt sich folgende aufsichtsrechtliche Formel zur Berechnung der Kapitalanforderungen des operationellen Risikos unter Basel IV:
KSA = [Σjahre1-3 Σ (BIj X αj)]/3
KSA = Eigenmittelbelastung, neuer Standardansatz
BIj: = jährlicher Wert des Business-Indikators, zugeordnet zum Bucket "j" (1 ... n)
αj = Koeffizient für Bucket "j"
Durch die angedachten Änderungen der Berechnungsmethode im neuen Standardansatz ist zu erwarten, dass sich die Eigenmittelunterlegung für die operationellen Risiken erhöhen wird. Speziell bei großen Banken geht der VÖB davon aus, dass ein Anstieg von bis zu 100 Prozent möglich ist. Im Gegensatz zum bisher verwendeten Bruttoertrag werden bei der Dienstleistungskomponente die Aufwands- und Ertragspositionen ohne Vorzeichen addiert, anstatt den Saldo zu bilden. Dies führt zu einer deutlichen Erhöhung der Beiträge.
Das Konsultationspapier sieht des Weiteren vor, eine sogenannte Operational Risk Capital-at-Risk (OpCaR) Kalkulation einzuführen. Diese OpCaR-Kalkulation soll zwei Zwecke erfüllen:
Der OpCaR calculator wurde vom Basel Committee entwickelt und auf Basis der im Jahr 2010 stattgefundenen QIS entwickelt, die 2010 durch das Committee durchgeführt wurde. Die QIS sammelte Informationen über einen Zeitraum von 5 Jahren (2005 – 2009) auf Banken- und Geschäftsfeld-Ebene sowie auf Bilanz- und GuV-Ebene und auf Basis der Anzahl und Höhe von operationellen Risikoverlusten oberhalb bestimmter Schwellen.
Es ist davon auszugehen, dass der neue Standardansatz Basis für eine künftige Floorberechnung im Bereich der operationellen Risiken sein wird. Daher ist zum einen von einer Umsetzung des neuen Standardansatzes auch für AMA-Anwender auszugehen und ggf. müssen die bestehenden Modelle bzw. deren Kalibrierung überprüft werden. Auch kann es für Institute, die bisher den alten Standardansatz anwenden, notwendig werden, auf den AMA zu wechseln, um eine höhere Kapitalanforderung zu vermeiden. Dies insbesondere dann, wenn es durch die Ertragsstruktur des Institutes (Zinsergebnis, Handelsergebnis und Provisionsergebnis bzw. Provisionsgeschäft und sonstige betriebliche Erträge) im Rahmen der neuen Ermittlung des Geschäftsindikators zur Erhöhung der Kapitalanforderungen kommt. Hier sollten dann bereits Grundlagen erarbeitet werden (Erarbeitung der Methoden, Verlustdatensammlung etc.), um eine AMA-Zulassung anstreben zu können und eine erhöhte Kapitalbelastung zu vermeiden.
Durch die Einführung des neuen Standardansatzes wird die Ermittlung der operationellen Risiken auf zwei zulässige Ansätze reduziert. Für den neuen Standardansatz ist – je nach Ertrags- und Risikostruktur der Bank – mit einer deutlichen Erhöhung der Kapitalanforderung zu rechnen und es kann ggf. von Vorteil sein, eine Zulassung zum AMA anzustreben. Hierzu sollte der Geschäftsindikator auf Basis der neuen Regelungen ermittelt werden, um eine Simulation durchzurechnen und auch etwaige Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit zu überprüfen. Wir helfen Ihnen die neuen Änderungen für Ihr Institut zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Eigenmittelbelastung optimiert wird.